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BVerwG, 24.07.1961 - V C 076.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung eines verspäteten Antrags auf mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler - Anforderungen an die Feststellung eines schuldhaften Erschwerens der Aufklärung des Sachverhalts durch eine Partei im Urteil - Anforderungen an einen Antrag auf ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1961 - VII A 175/60
- BVerwG, 24.07.1961 - V C 076.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.07.1961 - V C 076.61
Der Verwaltungsrichter kann jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Umstand berücksichtigen, daß eine Partei schuldhaft die Aufklärung des Sachverhalts erschwert hat (BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]).